Grundgesetz, Artikel 3 (Stand: 27.10.94):
Im Grundgesetz Deutschlands ist seit 1949 der Verfassungsauftrag "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Absatz 2 verankert.
Knapp 45 Jahre später wird der Artikel ergänzt um den Zusatz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
HGO (Hessische Gemeindeordnung), § 4b (Stand: Juni 92)
Gleichberechtigung von Frau und Mann:
Die Hessische Gemeindeordnung nimmt die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau 1992 in ihre Bestimmungen als Aufgabe der Gemeinden auf und legt fest, dass "durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt."
HGlG (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz), I.1 Ziel des Gesetzes (Stand: 31.12.93):
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gilt seit 1994 u.a. auch für die Beschäftigten der Gemeinden wie auch Eigenbetriebe. Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Dabei soll mittels "gezielter Maßnahmen zur Frauenförderung" der Frauenanteil angehoben werden.
AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), Stand 14.08.06
Das jüngste Gesetz in der Reihe der Antidiskriminierungsgesetzgebung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das neben anderen Benachteiligsgründen auch die Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts verhindern oder besetigigen soll.
Eine neue Broschüre der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer sich diskriminiert fühlt, erhält mit dem AGG-Wegweiser einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten.
Fachleuten und Beratungsstellen dient die Broschüre als Nachschlagewerk. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis und zahlreiche Beispiele erleichtern allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Gesetz.
Weitere Informationen und Hinweise: www.antidiskriminierungsstelle.de/
Internationale Gleichstellungspolitik
UN- und europäische Gesetzesgrundlagen